B. Zum Konflikt zwischen Paulus und der gesetzestreuen judenchristlichen Urgemeinde

1. Die Anfänge der Urgemeinde in Jerusalem (Apg 6,1)

2. Die Bedeutung des Apostelkonvents (Apg 15) für die Einheit der Christenheit
Anhang: Das Aposteldekret (AD) (Apg 15,20.29; 21,25)

3. Der Zwischenfall in Antiochien (Gal 2,11-14)
Anhang: Ein harter Streit

4. Antipaulinismus im Judenchristentum zu Lebzeiten des Paulus

Anhang: Konflikte und Konfliktlösungen nach der Apg


1. Die Anfänge der Urgemeinde in Jerusalem (Apg 6,1)


N. Walter

Unter der Wendung “tägliche Versorgung“ ist eine geregelte Versorgung mit täglichem Brot zu verstehen, die zunächst für alle bedürftigen Witwen funktionierte, dann aber von einem gewissen Zeitpunkt an für einen bestimmten Teil der Empfängerinnen, für die Witwen der Hellenisten, bewusst vernachlässigt wurde (201).

Wie kam es dazu, dass die Jesusjüngerschaft sich als Gemeinde selbständig um die Versorgung der Bedürftigen kümmern musste? Vorausgesetzt, dass es in Jerusalem eine jüdische Armenversorgung gab, müsste die Jesusjüngerschaft in ihrer Gesamtheit (!) bereits aus diesem Versorgungssystem ausgeschlossen worden sein. Es ist undenkbar, dass man die Jesusjünger aus der Sozialgemeinschaft ausgeschlossen hätte, ihnen aber gleichzeitig den Zutritt zum Tempel, das Beten dort und die Teilnahme an Kulthandlungen weiterhin gestattet, die religiöse Gemeinschaft mit ihnen also nicht aufgekündigt hätte. Nach Apg 3-5 erteilt der Hohe Rat Petrus und Johannes zwar ein Verbot, von Jesus zu predigen, untersagt ihnen bzw. den Jesusjüngern aber keineswegs den Tempelbesuch. Nur ein enger Zusammenhang von Aufkündigung der religiösen Gemeinschaft und der Sozialgemeinschaft ist denkbar. Diese Aufkündigung vollzog sich seitens des Judentums beginnend mit dem in Apg 6,1-15 beschriebenen Vorgang. Sie bezog sich als akute Verfolgung nicht auf die Gesamtheit aller Jesusjünger in Jerusalem, sondern auf einen bestimmten Teil von ihnen, auf die mit Stephanus verbundene Gruppe (8,1; 11,19) (202).

Daran, dass die Versorgung der hebräischen Witwen besser funktionierte als die der hellenistischen, zeigt sich, dass die Versorgung sich in der Hand der Hebräer befand. Man muss an eine gruppenmäßige, auf der Basis der jeweiligen Synagogengemeinschaft organisierte Wohltätigkeit denken. Man kann nicht annehmen, dass die Jesusanhänger, sobald sie sich zu eigenen Zusammenkünften zusammenfanden, sogleich sich auch als selbständigen Sozialorganismus begriffen und die Armenversorgung in eigene Regie genommen hätten. Eine solche Notwendigkeit kommt in Apg 6,1 auf die Jesusanhänger gerade erst zu. Es scheint deutlich zu sein, dass von außen her die beiden Gruppen von Jesusanhängern unterschiedlich beurteilt wurden, indem die eine von ihnen als unerträglich galt und deshalb aus Jerusalem vertrieben wurde, während Petrus und die Zwölf toleriert werden konnten. Zwischen diesen beiden Gruppen dürften Fragen wie die der Tischgemeinschaft erst brisant geworden sein, als pharisäisch Gesinnte in der Jerusalemer Gemeinde tonangebend wurden (Apg 15,5) und ihre Anschauungen in Antiochien geltend machten (Apg 15,1; Gal 2,11-13) (203).

Apg 6,1 scheint davon zu sprechen, dass die aus der Diaspora ins Land der Väter (oder der Väter ihrer Ehemänner) heimgekehrten griechischsprachigen Witwen, die in Jerusalem ohne familiären Anhang und deshalb unversorgt waren, von einem bestimmten Zeitpunkt an bei der allgemeinen jüdischen Armenversorgung übergangen wurden, während die Witwen hebräischer Sprache weiterhin versorgt wurden. Hier liegt eine von den Verantwortlichen bewusst getroffene Unterscheidung zugrunde (para-theorein) (203f).

Es liegt nahe anzunehmen, dass das für die Armenpflege zuständige jüdische (z.B. pharisäisch orientierte) Komitee gegen einige aus der Diaspora heimgekehrte Juden Vorbehalte hatte, auf Grund derer ihnen eine Tischgemeinschaft mit jenen und demzufolge auch die Versorgung der Witwen mit Lebensmitteln unmöglich zu werden schien. Urteilen wir von den Vorwürfen gegen Stephanus als denjenigen her, der sich mit seiner Gruppe mit den so zurückgesetzten Witwen solidarisierte, dann ist zu vermuten, dass die Vorbehalte des Komitees auf (angeblichen) Äußerungen von Kritik an der Tora (an bestimmten kultisch-rituellen Bestimmungen) und/oder am Tempel beruhten (Apg 6,11-14). Wer diese Grundpfeiler des Judentums antastete, ihre eschatologische Heilsbedeutung in Frage stellte (6,14), mit dem konnte kein pharisäisch gesinnter Jude noch Umgang pflegen, geschweige denn, dass er ihn noch sozial unterstützen würde (206).

Was für Stephanus und seine Sieben galt, muss keineswegs auch schon für die von der Versorgung ausgesperrten Witwen gelten. Es ist mit einer Neigung mancher Diasporajuden zu tora- und tempelkritischen Anschauungen zu rechnen, wie sie sich aus dem gedanklichen Bemühen um Allgemeingültigkeit der 'Philosophie' des Mose für alle Menschen ergeben konnten. Leute mit solchen Tendenzen konnten, wenn sie mit der Jesusüberlieferung in Berührung kamen, bei der von Jesus praktizierten Souveränität gegenüber der Tora, eine gewisse Gleichgerichtetheit der Bestrebungen entdecken und sich deshalb der Jesusjüngerschaft anschließen, um nun unter Berufung auf Jesus (6,14) Dinge auch öffentlich in Jerusalem zu vertreten, die sie bis dahin, ohne Rückhalt bei einer Gemeinschaft von (annähernd) Gleichgesinnten, kaum zu äußern gewagt haben würden. Der Verdacht, es werde die unverbrüchliche Gültigkeit der Tora angetastet, bildete den Grund für die Aufkündigung der Versorgung der hellenistischen Witwen (206f).

Hat der Jesusname in dem zu vermutenden Konflikt zunächst keine Rolle gespielt, so kann man doch annehmen, dass die bereits zu Jesusanhängern gewordenen jüdischen Hellenisten um Stephanus erkannten, dass die von den (jüdischen) Hebräern aus der Armenversorgung und damit zugleich aus der religiösen Gemeinschaft Ausgesperrten mindestens potentiell zu den Ihren gehörten und dass nun ihnen die Aufgabe zufiel, sich der nunmehr Unversorgten anzunehmen und für sie die Mittel einzusetzen, die die Gemeinschaft der diasporajüdischen Jesusanhänger aufbringen konnte. So wuchs dem Kreis um Stephanus aus dieser von ihm nicht verursachten Notlage eine neue Rolle zu, die er zugleich auch als missionarische Chance erkannt haben mag, die zu übernehmen aber auch einigen Mut erforderte, denn natürlich machte man sich durch die Solidarisierung mit den Ausgestoßenen auch selbst verdächtig (207f).

Das bedeutete, dass sich jetzt über ein bloßes Zusammenkommen der Gleichgesinnten in Privathäusern hinaus erstmals eine eigene Gemeindeorganisation von Jesusanhängern bildete, die – den Umständen entsprechend – nicht alle Jesusjünger Jerusalems umfasste, sondern nur einen Teil. Während die Sammlung von Jesusanhängern sich zunächst innerhalb der jüdischen Gemeinschaft und ohne die Absicht, mit ihr zu brechen, vollzog, lief die Entwicklung nun z.T. doch auf eine Trennung hinaus – oder vielmehr: ein Teil der Jesusjünger wurde zu solcher Trennung gedrängt. Dagegen blieben die um Petrus und die Zwölf gescharten Jesusjünger zu dieser Zeit offenbar noch ganz in der Jerusalemer Tempelkultgemeinde integriert. Mit der Formierung des Kreises der Sieben tritt zum ersten Mal ein nachösterlich entstandenes christliches Leitungsgremium auf den Plan (208f).

In Apg 6,1 tun wir einen Blick auf den Beginn des Selbständigwerdens eines urchristlichen Gruppen-Organismus, also einer Gemeinde im Sinne einer soziologisch im Abgrenzungsstadium befindlichen Größe. Die soziologische Verselbständigung der Urgemeinde ging bei denjenigen Jesusanhängern vor sich, die die tora- und tempelkritischen Tendenzen einer bestimmten Linie des hellenistischen Diaspora-Judentums weiterführten und nun unter Berufung auf Jesus aus Nazareth ins Grundsätzliche erhoben und sich öffentlich dazu bekannten. Lukas versucht zwar, das Geschehen als ein die gesamte Urgemeinde betreffendes Problem darzustellen, die jüdisch-hellenistische Gruppe mit ihrer Sonderüberlieferung im Nachhinein noch in diese Gesamtheit zu integrieren. Es ist sehr wahrscheinlich, dass diejenige Gruppe des Urchristentums, die die Grundlagen des Judentums programmatisch in Frage stellte (was die Gruppe um Petrus nicht tat), auch als erste zur Besonderung im religionssoziologischen Sinne gedrängt wurde, veranlasst durch einen von außen kommenden Anstoß auf dem scheinbar nichttheologischen Gebiet der Armenfürsorge. Ebenso kam die missionarische Wirksamkeit der gleichen Gruppe außerhalb von Jerusalem durch einen Anstoß von außen, durch die Vertreibung aus der Stadt, in Gang (Apg 8,1.4). In Antiochien wird die gleiche urchristliche Gruppe als erste eine eigene Gruppenbezeichnung 'Christianer' erhalten (11,26c), nachdem inzwischen klar ist, dass diese neue Jesus-Gemeinschaft nicht mehr nur aus Juden und Proselyten besteht, sondern in voller Gleichberechtigung auch nichtjüdische Hellenisten, also Heiden, aufnimmt (Apg 11,20-24). Sie alle miteinander sind nun als Christianer etwas Neues, das sich nicht mehr als Bestandteil der Synagoge verstehen lässt. Dass diese Zweispurigkeit innerhalb des Urchristentums auch durch den sog. Apostelkonvent nicht mehr aufgehoben werden konnte, zeigt der von Paulus berichtete Zwischenfall in Antiochien (Gal 2,11-14) (210f).

Die Kirche als creatura verbi verdankt sich dem Wort, der Verkündigung Jesu von Nazareth, das in den Osterereignissen göttlich-eschatologisch legitimiert wurde und ist darin begründet. Die Kirche ist nicht eine Gründung Jesu im historischen Sinne, wohl aber eine mit innerer Notwendigkeit sich entwickelnde Folge seines Werkes. Der Anstoß zu einer selbständigen Organisation der Jesusjünger (bzw. eines Teiles), der Anstoß zur Bildung einer Kirchen-Institution im religionssoziologischen Sinne kam von außen durch die der Gemeinschaft der diasporajüdischen Jesusanhänger in Jerusalem abgenötigte Entscheidung, sich der plötzlich aus der jüdischen Armenversorgung ausgeschlossenen hellenistischen Witwen anzunehmen. Der soziale Missstand ist seinerseits Folge einer theologischen Entscheidung, Ausdruck einer Sachdifferenz schon innerhalb des Judentums, ja sogar innerhalb des Diaspora-Judentums hinsichtlich der Beurteilung der Grundwerte des Judentums, der Tora und des Tempels, wobei die Stephanus-Gruppe unter den Jerusalemer Jesusjüngern sich bewusst und unter Berufung auf Jesus aus Nazareth auf die Seite derjenigen stellte, die um der Rettung der Welt willen, um des Gottesheiles für Juden und Heiden willen das Ende der ausschließlichen Bindung des Heiles Gottes an den Jerusalemer Tempel und an das Gesetz des Mose gekommen glaubten (211).


2. Die Bedeutung des Apostelkonvents (Apg 15) für die Einheit der Christenheit


(1) Paulus
(2) Die 'Hebräer'
(3) Die Grundsatzentscheidung
(4) Die Tragweite der Beschlüsse des Apostelkonvents für die frühe Christenheit


F. Hahn

(1) Paulus

war von Barnabas als Mitarbeiter nach Antiochien geholt worden, als man dort bereits systematisch mit der Heidenmission begonnen hatte (Apg 11,20.25). Jerusalem war Mittelpunkt der judenchristlichen Gemeinschaft. Antiochien wurde mit seiner von den 'Hellenisten' gegründeten Gemeinde alsbald zur Metropole der heidenchristlichen Kirche (Apg 8,1.4; 11,19). Man war bereit, Zugehörigkeit zur Gemeinde Jesu Christi zu gewähren ohne Verpflichtung auf Beschneidung und Gesetz. Das geht aus Apg 15,1 und der Tatsache des Apostelkonvents eindeutig hervor (98).

Die Mehrzahl der am Judentum interessierten Heiden waren nicht Proselyten, sondern 'Gottesfürchtige', die den Monotheismus und die Ethik des Judentums respektierten, aber zu rituellen und nomistischen Konsequenzen nicht bereit waren. Diese Menschen waren in die jüdische Gemeinschaft nicht wirklich integriert. Eine Integration in die christliche Gemeinde wäre ebensowenig möglich gewesen, wenn man auf der Forderung der Beschneidung und Gesetzesobservanz bestanden hätte (98f).

Die hellenistischen Juden hatten ihrerseits bereits ein anderes Verhältnis zur Gesetzesfrömmigkeit und zu den kultischen Ritualen als die Juden im palästinischen Bereich. Die formale Erfüllung von Gesetzesvorschriften und die Kultpraxis waren nicht mehr das Primäre. Ausschlaggebend waren die Erkenntnis des einen Gottes und die innere Übereinstimmung mit seinem Wirken und Willen. So war es für hellenistische Juden und Judenchristen leichter, auf die Forderungen der Gesetzesobservanz zu verzichten (99).

Dass die 'Hellenisten' schon in Jerusalem eine selbständige Gruppe darstellen, dass sie in den 'Sieben' eine eigene Gemeindeleitung hatten, weist darauf hin, dass hier eine andere Grundhaltung vertreten wurde. Nicht zufällig ist Stephanus, ein namhafter Repräsentant der 'Hellenisten', der erste Märtyrer geworden und im Zusammenhang damit wurden vornehmlich die zu dieser Gemeindegruppe gehörenden Christen aus Jerusalem vertrieben, bis die Zerstreuten schließlich in Antiochien einen neuen Ort der Sammlung und gemeinsamen Wirksamkeit fanden (Apg 6,8 – 8,3; 11,19-21). Es waren die Kult- und Gesetzeskritik der 'Hellenisten', die Anstoß erregten. Stephanus war angeklagt, weil er sich auf Jesu Tempelwort berief und darauf, dass Jesus die von Mose erlassenen Lebensregeln verändert habe (Apg 6,14) (99f).

Hinzu kam, dass bereits Jesus in Einzelfällen Heiden oder Gottesfürchtige angenommen hatte (Mk 7,24-30par; Mt 8,5-10.13; Lk 10,30-37;Mt 8,11f par). Sein Sendungsauftrag konnte deshalb für die 'Hellenisten' nur im Sinne einer universalen Mission verstanden werden. War der Auferstandene zur Rechten Gottes erhöht worden und war ihm die Macht über Himmel und Erde übertragen, dann war darin auch der Auftrag zu der Mission unter allen Völkern eingeschlossen (Mt 28,18-20) (100).

Das neue Verhältnis zu Gesetz und Kult und das universale Verständnis des Sendungsauftrages Jesu waren die ausschlaggebenden Faktoren, die die gesetzesfreie Heidenmission ermöglichten und für die Missionsgemeinde von Antiochien zur Grundlage ihrer Verkündigung des Evangeliums wurden. Wenn Barnabas von den 'Hebräern' nach Antiochien entsandt wurde, so war das ein Bemühen um Aufrechterhaltung der Gemeinsamkeit und Zusammengehörigkeit (Apg 11,22-24). Barnabas hat seinerseits die theologische Haltung der antiochenischen Gemeinde bejaht und ist alsbald ihr Leiter und Repräsentant geworden. Er war es dann auch, der Paulus in das neue Missionszentrum holte (101).


(2) Die 'Hebräer'

haben an überkommenen jüdischen Traditionen festgehalten. Die Jerusalemer Gemeinde verstand sich als Muttergemeinde der entstehenden Christenheit. Sie trug Verantwortung für die Einheit der Kirche. Von hier aus ist das Eingreifen in Antiochien zu erklären (102).

Paulus zog nach Jerusalem, um den anstehenden Konflikt zu lösen, denn daran hing für ihn das Recht und die Legitimität seines apostolischen Wirkens. Sein Auftrag, den er vom Auferstandenen erhalten hatte, wäre in Frage gestellt, wenn den unbeschnittenen Heidenchristen das Heil abgesprochen werden würde (103).

In Jerusalem brachen die Streitfragen neu auf. Paulus hatte seinen heidenchristlichen Mitarbeiter Titus zu den Verhandlungen nach Jerusalem mitgenommen. Er war gleichsam der Repräsentant aller unbeschnittenen Christen. Titus wurde nicht gezwungen, sich beschneiden zu lassen. Paulus hatte gerade an diesem Punkt nicht einen Augenblick nachgegeben, denn  für ihn ging es um die 'Wahrheit des Evangeliums' und um die damit verbundene 'Freiheit', die Christus gewährt hat. Was für die Judenchristen eine bleibende Bindung an die eigene Geschichte und Tradition darstellt, wäre für die Heidenchristen eine Versklavung gewesen. Ihm ging es darum, dass in Christus das Heil total und uneingeschränkt erschlossen ist, dass es einen unmittelbaren Zugang gibt, weswegen keine zusätzlichen Bedingungen gefordert werden dürfen. Für Paulus hatte das Gesetz eine untergeordnete Funktion (Gal 3,15-26). Es war anders als die göttliche Verheißung nicht Voraussetzung für den Glauben. Das Gesetz behielt seine Bedeutung für die Gestaltung und Ordnung des menschlichen Lebens, wenn es konsequent vom Liebesgebot her verstanden wurde (Gal 5,14, Röm 13,8-10) (103f).

Ergebnisse der Beratungen: Die maßgeblichen Vertreter der Jerusalemer Gemeinde und der Gemeinde von Antiochien haben übereinstimmend beschlossen, den Heidenchristen keine Verpflichtung zu Beschneidung und Gesetzeserfüllung aufzuerlegen (Apg 15,10f.19; Gal 2,7-9). Es ist anerkannt worden, dass Paulus von Gott eine Verkündigung für die Unbeschnittenen anvertraut worden ist, bei der das Unbeschnittensein als Voraussetzung des Christseins akzeptiert wird (104f).

Die drei 'Säulen', Jakobus, Kephas und Johannes, gaben den beiden Vertretern der antiochenischen Heidenmission, Paulus und Barnabas, die rechte Hand. Das ist Ausdruck der gegenseitigen Teilhabe und der darin begründeten Gemeinschaft. Es ist die Bestätigung der Einheit der Kirche Jesu Christi, die bei allen Unterschieden fortbesteht und keinesfalls preisgegeben werden darf. Die Anerkennung sehr weitreichender Verschiedenheiten soll die Zusammengehörigkeit dort nicht aufheben, wo feststeht, dass die gemeinsame Basis festgehalten ist und dass Gottes Wirken hier wie dort erkennbar wird (2,7-9) (105).


(3) Die Grundsatzentscheidung

des Apostelkonvents hat weitreichende Konsequenzen gehabt. Erst mit diesem Beschluss war der Weg frei für eine allseits anerkannte Heidenmission. Damals ging es um die Integration der noch relativ kleinen Zahl von Heidenchristen in die bereits umfangreiche judenchristliche Gemeinschaft (105f).

Die praktischen Probleme: Petrus war zu der antiochenischen Gemeinde gekommen und hatte sich der dortigen Praxis angeschlossen, wonach Judenchristen und Heidenchristen miteinander Tischgemeinschaft hielten (Gal 2,12a), was wahrscheinlich schon vor der Beschlussfassung in Jerusalem üblich geworden war, durch den Apostelkonvent aber für die Antiochener eine Bestätigung und Legitimation erhalten hatte. Einige Zeit nach Petrus kamen dann etliche Anhänger des Jakobus, erhoben gegen diese Praxis Einspruch, worauf Petrus und die anderen Judenchristen und sogar Barnabas fortan den Heidenchristen die Tischgemeinschaft verweigerten (2,13). Für gesetzestreue Juden war ein bezeichnendes Problem aufgetaucht: bei einer Tischgemeinschaft mit Unbeschnittenen wurden die Reinheitsgebote verletzt. Aus diesem Grunde konnte für sie auch bei Anerkennung der gesetzesfreien Heidenmission eine volle Gemeinschaft nicht statthaft sein (106f).

Der Streit über die Tischgemeinschaft war offensichtlich der Anlass dazu, dass eine Zusatzvereinbarung getroffen wurde, die die offene Frage der Tischgemeinschaft regelte, das sog. 'Aposteldekret' (107).

Für die Judenchristen handelt es sich beim Aposteldekret um eine Reihe von Minimalbestimmungen, die bei einer Tischgemeinschaft von seiten der Heidenchristen beachtet werden müssen, um die kultischen Prinzipien der gesetzestreuen Judenchristen nicht zu verletzen. Es geht ausschließlich um eine rituelle Rücksichtnahme bei der gemeinsamen Mahlfeier (108).

Das Aposteldekret will die Beschlüsse des Apostelkonvents nicht einschränken, es setzt sie vielmehr voraus. Es soll auf diese Weise lediglich ein das Zusammenleben und die volle Mahlgemeinschaft hinderndes Problem beseitigt werden (108).


(4) Die Tragweite der Beschlüsse des Apostelkonvents für die frühe Christenheit

Nirgends im NT spielt die Gesetzesobservanz eine Rolle. Nicht nur Paulus beruft sich gegenüber den in Galatien eingedrungenen Irrlehrern auf die gefallenen Entscheidungen von Jerusalem. Selbst der Jakobusbrief kennt keine Bindung an die Tora im jüdischen Sinn. Das “königliche Gesetz der Freiheit“ ist das für Jesu Verkündigung und die Botschaft der Urgemeinde zentrale Liebesgebot (Jak 1,25; 2,8.12). Bei Matthäus ist die Tora von Jesus im Zusammenhang seiner eschatologischen Botschaft neu interpretiert worden und besitzt nun in diesem Sinne für die Christen Gültigkeit (109).

Die Frage der Verkündigung des in Christus offenbar gewordenen Heils und der dadurch konstituierten Jüngergemeinschaft war zwischen Juden- und Heidenchristen in urchristlicher Zeit nicht strittig gewesen, es ging lediglich darum, ob die Bindung an Jesu Person und Heilswerk genüge oder diese nur wirksam sei in Verbindung mit der früher dem Volk gegebenen Tora (110).

In Eph 2,11-22 geht es um das Thema der Einheit von Juden und Heiden in der einen Kirche. Die heidenchristlichen Gemeindeglieder werden lediglich daran erinnert, dass sie einst Fremde waren, ohne Gott lebten und die Heilsverheißungen nicht kannten, durch Christus jedoch Zugang zu Gott gefunden haben und mit den Glaubenden aus Israel vereint worden sind (2,11-13). Mit “denn er ist unser Friede“ beginnt ein Abschnitt, in dem die durch Christus als Friedensstifter verwirklichte Einheit zwischen Juden und Heiden und die Beseitigung des Gesetzes mit seinen Geboten und Forderungen zum Paradigma für die Überwindung aller Feindschaft und die Entfernung aller Grenzen und Trennmauern für die Menschen in der Welt wird (14-18). Hierbei geht es sowohl um die Überwindung der Feindschaft der Menschen gegenüber Gott als auch um die Überwindung allen Unfriedens unter den Menschen selbst. Deshalb wird den Menschen in der Welt Frieden verkündet, den Fernen wie den Nahen, und durch Christus haben alle Zugang zum Vater (17f). So werden die Heidenchristen Mitbürger und Hausgenossen Gottes in dem auf dem Fundament der Apostel und Propheten aufgebauten Tempel, der in Christus seinen Eckstein hat (19-21). Durch die Kirche, in der Gegensätze bereits überwunden und vereint sind, soll das Heilshandeln übergreifen auf die gesamte Welt. Dabei hängt Entscheidendes von der tatsächlich verwirklichten Einheit der Kirche ab, weil sie nur so, indem sie in ihrer konkreten Existenz die 'versöhnte Verschiedenheit' repräsentiert, ihren Dienst gegenüber der Welt wahrhaftig erfüllen kann (110f).

Beim Apostelkonvent in Jerusalem ging es um die Frage, was heilsnotwendig ist. Dabei war unbestritten, dass der Glaube an Person und Wirken Jesu fundamentale Bedeutung für das Christsein und die Jüngergemeinschaft hat. Offen war, ob die Einhaltung der Lebensordnung Israels für die, die zum Glauben an Christus gekommen sind, unaufgebbar ist. Das Problem wurde dort zur Streitfrage, wo Heiden auf das Gesetz verpflichtet werden sollten. Denn das bedeutete, dass sie zur Einhaltung einer Tradition aufgefordert wurden, die ihrer eigenen Geschichte fremd war und ihrem eigenen Weg zu Christus nicht entsprach (112).

Bei der Frage, was heilsnotwendig und für die Existenz der Kirche unaufgebbar ist, was darum auch allein erforderlich ist für die Einheit der Kirche, dürfen spezifische Traditionen keine ausschlaggebende Rolle spielen (112).

Das Verhältnis von Apostelkonvent und Aposteldekret: Entscheidend ist, dass alle die Praxis betreffenden Vereinbarungen und Regelungen der Grundfrage nach dem allein Heilsnotwendigen nicht widersprechen dürfen (113).

Die Zusammenkunft der Apostel in Jerusalem samt den dort getroffenen Grundentscheidungen gehört zu den wichtigsten Ereignissen in der Geschichte der Urchristenheit (113).


Anhang: Das Aposteldekret (AD) (Apg 15,20.29; 21,25)


(1) Das Aposteldekret als Ausdruck judenchristlicher Theologie
(2) Die Ablehnung der Speisegebote durch Petrus


(1) Das Aposteldekret als Ausdruck judenchristlicher Theologie

J.Wehnert: Das AD ist als Reaktion der Jerusalemer Gemeinde auf eine Hinwendung des Petrus zur Heidenmission nach dem Konvent (48 n.Chr.) zu verstehen. Zugleich dürfte es für den Ausbruch des Antiochia Streits verantwortlich gewesen sein (12).

Dass es sich bei den vier im Dekret zusammengefassten Reinheitsvorschriften um die einzigen der Tora handelt, die auch für die mit den Israeliten zusammenlebenden 'Fremdlinge' gelten, lässt die Schlussfolgerung zu, dass das Dekret eine toragemäße Begegnung zwischen Heiden- und Judenchristen ermöglichen sollte und, dass die ihm zugrunde liegende Vorstellung eines 'christlichen Gottesvolkes' sich am Vorbild der alt Kultgemeinschaft zwischen Israeliten und 'Fremdlingen' orientierte. Trotz des gemeinsamen Bekenntnisses zu Jesus als dem Christus Gottes bleiben Juden- und Heidenchristen durch das ihnen auferlegte ungleiche Maß an Tora-Observanz innerhalb des 'christlichen Gottesvolkes' klar unterschieden (12f).

Die Apostelgeschichte als Quelle

Aus der lkn Betonung des heilsgeschichtlichen Zusammenhangs zwischen Judentum und Christentum folgt, dass Lukas den radikal christologischen Standpunkt des Paulus einebnet und den Heidenapostel sogar zum Briefträger des Jerusalemer Sendschreibens macht (Apg 16,4). Der Hintergrund dieses ungeschichtlichen Paulusbildes ist in der religiösen Erfahrung des Lukas zu suchen: Als gebürtiger Heide hatte er sich der ihm in ihrer christl. Gestalt heilvoll begegnenden jüd. Tradition geöffnet und u.a. die Enthaltungsvorschriften des AD als Teil eigener Lebenspraxis angenommen (80).

Dass Lukas die fortdauernde Gültigkeit der Enthaltungsvorschriften unterstellt, lässt sich daran ablesen, dass sich im Doppelwerk keine Aussage findet, die den Enthaltungsbestimmungen widerspräche. Bezeichnend ist die Tilgung der Perikope von Jesu Aufhebung des Unterschieds zwischen reinen und unreinen Speisen (MK 7,14-23) im Evangelium. Es liegt der Verdacht nahe, dass Lukas dieses Stück wegen dessen Kritik an den Reinheitsvorschriften übergangen hat. Die Bestimmungen des AD hätten sich mit einer Jesustradition, die die Existenz verunreinigender Speisen grundsätzlich verneint, nicht vereinbaren lassen. Lukas hat das AD favorisiert, weil sich die Heidenchristen im Beachten der Enthaltungsvorschriften als Teil des von Gott erwählten Laos (Apg 15,14), als Miterben der Tora, erweisen (81f).

Dieselbe Haltung des Lukas spiegelt sich in der Interpretation der Petrusvision (Apg 10,10-16;  11,5-10) wider, wonach nicht alle Speisen, sondern alle Menschen vor Gott rein sind (Apg 10,28.34f), sowie in dem Bemühen, Petrus von dem Vorwurf ungesetzlicher Tischgemeinschaft mit Heiden(christen) in Schutz zu  nehmen. Lukas ist nicht nur Tradent der von ihm in Apg 15,20.29;  21,25 ausgewerteten Tradition, sondern zugleich Gewährsmann dafür, dass die Enthaltungsbestimmungen des Jakobus in heidenchristl. Gemeinden Gültigkeit besaßen (82).

Paulus (Gal 2) als Quelle

Hintergründe und Verlauf des antiochenischen Zwischenfalls: Nach dem Jerusalemer Konvent sind Paulus und Barnabas (Gal 2,13) nach Antiochien zurückgekehrt. Zu einem späteren Zeitpunkt kommt auch Petrus nach Antiochien, schließt sich der Gemeinde an und hält ohne Beachtung der jüd. Reinheitsvorschriften mit den Heiden(christen) Tischgemeinschaft. Diese Situation ändert sich durch die Ankunft von Boten des Jakobus: a) Petrus und andere Judenchristen ziehen sich von den Heiden(christen) zurück und brechen die Mahlgemeinschaft mit ihnen ab. b) Petrus (und andere Judenchristen) nötigen die Heiden, nach jüd. Sitte zu leben, was sich aufgrund des Kontextes vor allem auf die Einhaltung jüd. Speisegebote beziehen dürfte (123f).

Als Motiv nennt Paulus (2,12) die Furcht der Judenchristen vor der Beschneidung, vor den Judenchristen Jerusalems. Da die Wiederherstellung jüd. Orthodoxie unter den Judenchristen Antiochiens kein Akt innerer Überzeugung war, sondern ein Akt der Unterwerfung unter eine irdische Autorität, kann Paulus diesen Vorgang als 'Heuchelei' bezeichnen (2,13). Der eigentliche Auslöser für Paulus öffentliche Anklage mag die Tatsache gewesen sein, dass sich sogar sein enger Mitarbeiter Barnabas dieser Rückwendung zur Tora anschloss (2,13) und Paulus nunmehr ohne Verbündete in die Rolle des Außenseiters gedrängt war. In dieser Situation unternahm Paulus den Versuch, seinen Einwänden gegen die den Heidenchristen abverlangte Toraobservanz Gehör zu verschaffen. Das anschließende Schweigen über den Ausgang der Kontroverse deutet an, dass sich Paulus nicht hat durchsetzen können. Laut Apg 15,40 verließ Paulus Antiochien mit dem Jerusalemer Christen Silas, ohne einen Vertreter der dortigen Gemeinde (124f).

Voraussetzung für die Vorschriften des Jakobus sind eine Hinwendung des Petrus zu den Heiden(christen), sowie die Übermittlung von Informationen von Antiochien nach Jerusalem über die 'heidnische' Lebensweise des Petrus, die dort Empörung auslöste. Ferner steht zu vermuten, dass diese Nachrichten von jenen toraobservanten Gläubigen Antiochiens verbreitet wurden, die mit dem Resultat des Missionsgesprächs unzufrieden waren und verhindern wollten, dass die von Paulus und Barnabas für Heidenchristen durchgesetzte Tora-Freiheit zur dominierenden Lebenspraxis auch von den in gemischten Gemeinden lebenden Judenchristen würde, eine in diesen Kreisen als Ärgernis empfundene Situation, die durch das Verhalten des Petrus in Antiochien eskaliert war und nunmehr dringender Klärung bedurfte (125f).

Alle außer Paulus unterwarfen sich dem Jerusalemer Votum, das der pln Interpretation der Konventsbeschlüsse den Boden entzog und keinen Spielraum für andere Formen der Gestaltung des Verhältnisses zwischen Juden- und Heidenchristen mehr offen ließ. Paulus, der sich einer Unterordnung (wegen der von ihm befürchteten Aushöhlung des Christusglaubens durch jegliche Form von Toraobservanz) verweigerte, stand am Ende isoliert da (126f).

Gal 2,1-10 enthält keinen Hinweis darauf, dass im Zusammenhang des Jerusalemer Konvents eine Regelung getroffen wurde, wonach bekehrte Heiden sich bestimmten reinheitsgesetzlichen Forderungen, wie sie das AD enthält, zu unterwerfen hätten. Das pln Referat der dortigen Vereinbarungen (2,6-10) schließt aus, dass der Konvent und das AD in einem direkten Zusammenhang stehen.

Der Streit um die beschneidungsfreie antiochienische Heidenmission endete mit deren Bestätigung durch die 'Säulen' mit der Einschränkung, dass die Jerusalemer sich an dieser Mission nicht beteiligten, sondern ihre eigene Verkündigung unter den Juden fortsetzen wollten, die die Tora-Observanz einschloss (128f).

Der Versuch, die Jakobus-Klauseln in die gemeindliche Praxis der antiochienischen Christen einzuführen, hat zum Zusammenstoß zwischen Petrus und Paulus geführt und, nach seiner Niederlage, zum Weggang des Paulus aus dem syr. Missionsgebiet. Paulus hatte das AD als Angriff auf die Grundpositionen seines Evangeliums verstanden, die er auf dem Konvent zäh und erfolgreich verteidigt hatte (Gal 2,5.14). Alles, was die heidenchristliche Freiheit durch gesetzliche Auflagen nachträglich einschränkte, erschien Paulus als unerträglicher Rückschritt gegenüber den Konventsbeschlüssen (129f).

Das Aposteldekret als Ausdruck judenchristlicher Theologie

Ungleicher Reinheitsstatus des 'christl. Gottesvolkes' aus Juden und Heiden nach dem AD: Wollte man die nicht-jüd. Christusgläubigen nicht wie die übrigen Heiden behandeln, musste ein Mittelweg gefunden werden. Aus der Tora bot sich dafür das Modell an, die bestehende Glaubensgemeinschaft mit den unbeschnittenen Christen entsprechend dem Verhältnis zwischen Israeliten und den unter ihnen wohnenden 'Fremdlingen' zu definieren (247).

Der unterschiedliche Umfang der von Juden und Heiden geforderten Reinheit macht deutlich, dass dieses Verbindungsglied die Differenz zwischen Juden und Nicht-Juden nicht einebnet. Die Gemeinschaft, die beide Gruppen im christl. Gottesvolk haben, ist durch ihren ungleichen Reinheitsstatus eingeschränkt (252).

Durch die heidenchristl. Observanz der Bestimmungen von Lev 17f (3.Buch Mose) war ein toragemäßer Rahmen für die legale Begegnung beider Gruppen geschaffen worden. Judenchristen mussten nicht mehr befürchten, durch Kontakte mit heidnischen Konvertiten rituell verunreinigt zu werden, da letztere alles zu meiden hatten, was ihnen die Tora zur Vermeidung von Unreinheit aufgab. Auch wenn die Reinheit AD-observanter Heiden immer noch deutlich geringer war als die christl. Juden, gab es doch jüdischerseits nun keinen Grund mehr, die Gemeinschaft mit ihnen zu meiden (253).

Der christologisch begründete exklusive Heilsweg der Glaubensgerechtigkeit bei Paulus

Der Gläubige ist mit Christus der Sünde gestorben und hat durch ihn an der Verheißung der Auferstehung Anteil (Röm 6,1-11;  7,4;  Gal 3,26). Seine Existenz in Christus soll in seinem 'heiligen' sittlichen Verhalten einen adäquaten Ausdruck finden (Röm 6,22;  1Kor 1,30). Der göttliche Geist führt zur Heiligung (Röm 1,4), in ihm werden die Heidenchristen geheiligt und ein Gott wohlgefälliges Opfer (Röm 15,16). Ihr Lebenswandel soll dem Willen des Geistes, an dem sie teilhaben, entsprechen (Gal 5,22). 'Reinheit' ist für Paulus etwas, das der Gläubige durch die Teilhabe an Christus und am Geist als Besitz erlangt und ihn der Heiligkeit Gottes dauerhaft verwandt macht. Das Tun des Christen soll diesem neuen Sein entsprechen, seine Reinheit in den Werken ihren Ausdruck finden. Dies steht im Gegensatz zu der im AD vorausgesetzten theologischen Konzeption. Bezugspunkt dieser Konzeption ist die von der Tora geforderte Reinheit des Jahwe-Kults und seiner Teilnehmer, die durch Observanz der Reinheitsvorschriften in beständiger Unterscheidung von Reinem und Unreinem täglich zu erneuern ist (256).

Die Differenz zwischen beiden Reinheitsbegriffen spiegelt sich in der Vehemenz des antiochenischen Zusammenstoßes wider. Für Paulus war es unverständlich, dass die durch Christus bzw. den Geist gereinigten Gläubigen aus den Heiden auch auf die Reinheit des Gesetzes verpflichtet werden sollten, das durch Christus sein Ende gefunden hatte. Reiner, als sie waren, konnten sie dadurch nicht werden, wohl aber auf den Unheilsweg des Gesetzes zurückgelangen und damit in Gefahr, die empfangene Gnade Gottes zu verwerfen.

Die Boten des Jakobus begründeten das AD mit der von der Tora gebotenen besonderen Reinheit des Gottesvolkes, die sich auch auf die ihm angeschlossenen 'Fremdlinge' erstreckt. Mit dieser durch die Autorität des Herrenbruders gestützten Argumentation gelang es den Jerusalemern, die Reinheitsvorschriften von Lev 17f in die Religionsstruktur des antiochienischen Heidenchristentums dauerhaft zu integrieren. Durch die antiochienische Mission (vermutlich auch durch Petrus) konnte das AD seine bereits in ntl Zeit weite Verbreitung unter den heidenchristl. Gemeinden finden (256f).


(2) Die Ablehnung der Speisegebote durch Petrus

Chr.Heil: Jesu Gesetzeskritik ist noch im Rahmen der innerjüd. akzeptierten Diskussion geblieben. Er reduziert die Unterscheidung von 'rein' und 'unrein' ganz auf den Gegensatz des Ja oder Nein zur Gottesherrschaft (115). Er durchbrach (aus Liebe zu den Menschen) den Schutzwall der rituellen Reinheitsgebote. Ohne die Speisegebote aufzuheben, relativierte er sie, während sie von den Pharisäern und in Qumran radikal verschärft wurden (119).

Für Juden in ntl Zeit waren unrein: Nicht-Juden an sich, die Hauptwohnung eines Nicht-Juden, Land außerhalb Israels und Götzenopfer. Die rituelle Reinheits-Praxis weitete sich bis z.Zt. des Paulus immer stärker aus, z.T. zur Abwehr zu enger Kontakte mit der heidnischen Umwelt (122f).

Paulus kann in der Beobachtung der Speisegebote (Gal 2;  1Kor 8-10 und Röm 14f) nur ein Erfordernis brüderlicher Liebe zu den 'Schwachen' sehen. Er wehrt sich gegen jede prinzipielle Verpflichtung der Heidenchristen auf ein auch nur minimales rituelles Reinheitsprogramm (Gal 2). Die christl. Gemeinde aus Juden und Heiden ist durch den kulttypologisch verstanden Kreuzestod Christi gereinigt und geheiligt. Die darüber hinaus fortgesetzte Ausübung von Gesetzeswerken würde die soteriologische Relevanz des Christusereignisses verdunkeln. Paulus verstand sich immer als Jude, der wegen seiner auf Jesus Christus ausgerichteten Soteriologie eine eschatologische Sicht der Tora vertritt (297f).

Das Jerusalemer kultische Heilssystem hat für die Christen keine Bedeutung mehr. Paulus hat die Konsequenzen eines zum Kult antitypischen Sühnetodes Christi energischer ausgezogen als die Urgemeinde von Jerusalem oder die Hellenisten in Antiochia. Die Ablehnung der jüd. Speisegebote war die Konsequenz aus der absoluten, universalen Heilsbedeutung Jesu Christi (300f).

Die kulttypologische Deutung des Todes Jesu ermöglichte, die jüd. 'culture markers' abzustreifen und sich ohne Vorbehalte den Heiden zuzwenden, z.B. Tischgemeinschaft mit ihnen zu pflegen. Die missionarische Haltung des von Paulus mitgeprägten 'neuen Weges' unterschied sich radikal von der pharisäischen Betonung ausgrenzender Speisegebote (301).

Zusammenfassung:

1.    Die Speisegebote galten im Frühjudentum als Gesetzeswerke. Sie wurden als priesterliche Regelungen während des Babylonischen Exils ausformuliert und durch den Makkabäeraufstand weiter 'popularisiert'. Auch in der Diaspora hielten die Juden die Speisegebote ein, um ihre rituell-kultische Reinheit zu wahren (304).

2.    In der jüd. Umwelt des Paulus wurden die Speisegebote pars pro toto für die gesamte Tora gesetzt. Jesus von Nazareth macht hier eine einmalige Ausnahme in der Differenzierung von Gottes- und Menschenwort, wobei er die Speisegebote zu letzterem zählte.

3.    Paulus sah in Jesu Tod alle Menschen mit Gott versöhnt. In diesem eschatologischen, einmaligen Akt wurde jeder andere Sühnekult aufgehoben.: Reinheit besteht daher in der christl. Gemeinde und ist keine zu erfüllende Bedingung mehr, um Gott nahe zu sein. Bedingung ist allein der Glaube an Jesus Christus.

4.    Die 'Mahldispute' in Gal 2; 1Kor 8-10 und Röm 14f sind vor allem als Auseinandersetzung um die weitere Gültigkeit der Speisegebote zu erklären. So gab es Christen (Jakobusleute, Schwache), die aus Torafrömmigkeit an den jüd. Speisegeboten festhielten.

5.    Paulus lehnt die Speisegebote mit gleichbleibender Argumentation ab: Jesus Christus hat alle Menschen geliebt und sich für sie hingegeben. In seinem kulttypologisch verstandenen Tod ist das Gesetz als Heilsparadigma überwunden und in Christus aufgehoben. Der Zweck der Speisegebote, die Reinheit und Heiligkeit des einzelnen und der Gemeinde, ist durch Christus verwirklicht. Um dies nicht zu verdunkeln, verbietet sich jede weitere rituell-kultische Anstrengung (304).

6.    Jesus relativierte die Speisegebote. Öffentlich abgelehnt hat er sie nicht (gegen MkRed 7,19b).

7.    Die soteriologisch und eschatologisch motivierte Aufhebung der jüd. Speisegebote durch Paulus hat demgegenüber eine neue Qualität. Der die Schrift als unumstößliche Autorität ansehende Jude Paulus ringt um die Kontinuität mit dem Volk Gottes und um seine eigene jüd. Identität. Für Paulus gab es nur eine Religion: die jüdische. Das Christentum ist für Paulus keine neue Religion, sondern die jüdische, mit dem der Zeit entsprechend verlegten Schwerpunkt ( 404f).

8.    Innerhalb der christl. Gemeinde verbietet Paulus jede Art der Tischgemeinschaft, die die absolute soteriologische Bedeutung Christi kompromittiert (1Kor 5,11;  10,14-22) (305).