(3) Der Hebräerbrief im Licht der mittelplatonischen Quellen

a. Das Urbild-Abbild-Schema

Der Verf. des Hebr unterscheidet nicht nur ein himmlisches vom irdischen Heiligtum (8,2.5; 9,1.11.23f), sondern auch eine künftige Stadt von der hiesigen (11,10.16; 12,22; 13,14) sowie eine unsichtbare Welt von der sichtbaren (1,6; 2,5; 11,3). Welt, Stadt und Heiligtum sind in ihrer Sichtbarkeit einem unsichtbaren Urbild nach geschaffen. Christus ist bei seinem Tod in das urbildliche Heiligtum eingegangen. Dort ist auch der Ausgangspunkt für sein zweites Erscheinen (9,28) zu suchen (378f).

Wie die Frommen des Alten Bundes in dieser Welt Fremde ohne Heimat waren, so gibt es für den Glaubenden in der wahrnehmbaren Welt keine Heimat. Zur Heimat können ihm nur die künftige Stadt und die künftige Welt werden. Die künftige Stadt ist nicht das himmlische Jerusalem, das als apokalyptisches Heilsgut am Ende der Zeiten auf die Erde herabkommt. Vielmehr ist die künftige Stadt identisch mit der künftigen Welt, in die Christus bereits eingegangen ist. Das wahre Sein, die bleibende und unveränderliche Wirklichkeit befindet sich im Himmel, während die irdischen Wirklichkeiten nur Abbilder davon sind (380).

b. Die Glaubenseinsicht in die Gründungsverhältnisse der Welten

Durch den Glauben erkennen wir, dass die Welt durch Gottes Wort geschaffen ist, so dass alles, was man sieht, aus nichts geworden ist“ (11,3). Nur im Denken erkennen wir, dass hinter dem Sichtbaren als dessen Urbild das Unsichtbare steht. Dabei handelt es sich um eine Erkenntnis, die wesentlich durch den Glauben ermöglicht und vermittelt ist. Sowohl der Verstand als auch der Glaube des Menschen ist Gabe Gottes. Über die Schöpfungsgabe des Verstandes kann der Mensch frei verfügen, während der Glaube stets auf die heilsgeschichtlichen Verheißungen Gottes angewiesen bleibt (382f).

Die Verheißung an Abraham (11,9f.13-16) hat sich mit seinem Einzug in Kanaan nicht erfüllt, sondern ihre Erfüllung stand weiterhin aus, weil als Verheißungsgut von Gott nicht das irdische, sondern das himmlische Vaterland gemeint war. Indem der Hebr im Mund der atl Glaubenden die ganze Erde zur Fremde werden lässt, macht er sie zu Zeugen der grundlegenden Einsicht, die der Glaube nach 11,1.3 vermittelt, dass die sichtbare Welt und alles in ihr nur ein schwaches Abbild der unsichtbaren Welt ist. Die endgültige Erfüllung der Verheißungen kann es nur in der unsichtbaren Welt des Himmels geben. In 11,1.3.13 geht es um das Sehen im Sinn einer geistigen Erkenntnis, die durch Glauben vermittelt ist. Die unsichtbaren Verheißungsgüter wurden als Glaubenstatsachen von den Alten anerkannt und hochgeschätzt (383f).

Was Bestand haben soll, kann nur von der jenseitigen Welt des Himmels erwartet werden (11,10). Die Erwartung dieser himmlischen Stadt verbindet die Glaubenden des Alten und des Neuen Bundes. Solange sie auf Erden leben, teilen die Glaubenden aller Zeiten ein und dasselbe Schicksal der Fremde. Die himmlische Stadt hat Gott selbst geplant und gebaut und so für die Glaubenden vorbereitet (385).

Diese alle sind gestorben im Glauben und haben das Verheißene nicht erlangt, sondern es nur von ferne gesehen und gegrüßt und haben bekannt, dass sie Gäste und Fremdlinge auf Erden sind“ (11,13). Der Tod bildet die Grenze zwischen der noch ausstehenden Erfüllung der Verheißung auf Erden und ihrer Verwirklichung im Himmel. Zum Zeitpunkt seines Todes hatte keiner der Glaubenden des Alten Bundes das verheißene Gut der Heimat schon erreicht. Sie haben es wie der sterbende Mose (Dtn 34,4) nur von weitem gesehen, sind aber zu ihren irdischen Lebzeiten nicht hineingezogen. Die Glaubenden des Alten Bundes sind durch den irdischen Tod in die himmlische Stadt der unsichtbaren Welt eingezogen und haben so die Güter der an sie ergangenen Verheißung erlangt. In dem sicheren Glaubenswissen, dass der Tod für sie der Durchgang zur himmlischen Stadt sein würde, konnten sie ihre ganze Hoffnung in die himmlischen Verheißungsgüter setzen und das irdische Leben bis zur Erlangung dieser Güter im Tod mit Ausdauer bestehen (385).

Wie Gott sich zu den Glaubenden als ihr Gott bekennt, so bekennt sich Christus zu ihnen als ihr Bruder (2,10f). Zu Brüdern werden Christus und die Glaubenden dadurch, dass sie beide als Söhne von dem einen Gott abstammen. Gott ist nicht nur der Schöpfer, sondern auch der Vater aller Glaubenden (386).

Am Beispiel der Alten (Hebr 11) ersehen die Glaubenden des Neuen Bundes, dass die Zeit der Ausdauer die Zeit ihres irdischen Lebens ist. Die Zeit des individuellen irdischen Lebens ist nur “noch eine ganz kurze Zeit“. Jedem Glaubenden wird Christus im Tod begegnen und ihm wirkmächtig bestätigen, was er im irdischen Leben geglaubt hat, dass nämlich die sichtbare Welt aus der unsichtbaren entstanden ist und unsere Heimat in der festgegründeten Stadt des Himmels liegt. Durch den Tod hindurch wird der Glaubende in sie einziehen und so das verheißene Gut erlangen. Die universale Eschatologie hat sich in eine individuelle Eschatologie gewandelt, wenn man in 10,36-39 die Verheißung und den Glauben im Sinn von Hebr 11 versteht. Der Glaubende begegnet Christus in seinem persönlichen Tod und gewinnt dadurch endgültig das Leben. Der soteriologische Lebensgewinn realisiert sich für den Einzelnen in der nach seinem Tod durch Christus ermöglichten Teilnahme an der himmlischen Festversammlung (12,22-24) (388).

Die alten Zeugen des Glaubens haben “das Verheißungsgut nicht erlangt, (weil) Gott für uns etwas Besseres vorgesehen hatte, damit sie nicht ohne uns vollendet würden“ (11,39f). Das Bessere ist in dem Neuen Bund gegeben, den Christus in seinem Opfertod gestiftet hat. Dieser Neue Bund beinhaltet eine Verheißung, die darin besteht, dass die Glaubenden Zugang zu Gott im Allerheiligsten des Himmels haben (10,19.35). Insofern erst Christus durch sein Blut dieses Verheißungsgut erschlossen hat, konnten die Glaubenden des Alten Bundes daran noch keinen Anteil erhalten. Die Alten sind zwar durch ihren Tod in die Stadt und das Heiligtum der himmlischen Welt eingetreten, aber sie hatten noch keinen Zutritt zum Allerheiligsten und mithin keinen Anteil an diesem besseren Verheißungsgut. Die Differenzierung des Verheißungsgutes und seine Erlangung im Alten und im Neuen Bund fällt umso leichter, wenn man sich das himmlische Heiligtum analog zum irdischen in zwei Räume aufgeteilt vorstellt, wobei der eine als das Allerheiligste vom Rest des Heiligtums durch einen Vorhang abgetrennt ist. Wie Christus in seinem Tod durch diesen Vorhang hindurchgegangen ist (6,19f;10,19f) und seither im Allerheiligsten zur Rechten Gottes sitzt (1,3), so folgen ihm die Glaubenden aller Zeiten in ihrem je eigenen Tod dorthin nach, durchschreiten denselben Vorhang und treten so in das Allerheiligste und in die unmittelbare Nähe Gottes ein (388f).

c. Die irdische und die himmlische Versammlung

Wenn die Frommen des Alten Bundes und die verstorbenen Glaubenden des Neuen Bundes das Ende der Geschichte abwarten müssten, um vollendet zu werden, so gäbe es vor dem Ende der Geschichte keine Vollendeten. Der Zugang zum Allerheiligsten wäre zwar durch Christus schon jetzt eröffnet, aber vor dem Ende der sichtbaren Welt zöge niemand hinein. Nach 12,22-24 gibt es aber schon jetzt die “Geister der vollendeten Gerechten“ im Himmel. Die Vollendung kann man nach 7,28 nur verstehen, dass sie durch den Einzug in das himmlische Allerheiligste verwirklicht wird. So wie Christus (Hebr 8-9) durch seinen Eintritt in das himmlische Allerheiligste zur Vollendung gelangt ist, so hat er den Glaubenden dieselbe Vollendung durch ihren Zugang zu diesem Allerheiligsten ermöglicht. Die verstorbenen Gerechten, die sich auf dem Zion befinden (12,22), sind im Gefolge Christi auch bereits in das Allerheiligste des Himmels eingezogen (390).

Wenn die Adressaten des Hebr schon vollendet wären, dann hätten sie keine Ausdauer mehr nötig, um das Leben zu gewinnen (10,36-39). Dann bestünde auch nicht mehr die Gefahr, dass sie den vom Himmel her Redenden ablehnen (12,25). Solange die Glaubenden des Neuen Bundes auf Erden leben, teilen sie in einem gewissen Maß das Los der Väter und Mütter des Glaubens: “Wir haben hier keine bleibende Stadt, sondern die künftige suchen wir“ (13,14). Den Eingang ins himmlische Allerheiligste kann nur der Tod bringen als Übergang von der sichtbaren zur unsichtbaren Welt. Durch die Anrede “ihr seid schon hinzugetreten“ macht der Verf. die Diastase irdisch-himmlisch gleichsam durchlässig. Er erinnert sie, dass sie jetzt schon im Glauben an der himmlischen Welt teilhaben (6,4f). Der Zwischenzustand, in dem sich die verstorbenen Glaubenden vor dem Tod Christi befanden, hat sich für die Glaubenden des Neuen Bundes gleichsam auf die Erde verlagert. Die auf Erden lebenden Christen befinden sich kraft ihres Glaubens gewonnenen Einsicht in die unsichtbare Welt des Himmels, bereits in dieser jenseitigen Welt. Sie sehen und grüßen sie nicht, wie die Alten, nur von fern, sondern sind durch ihre Glaubenserkenntnis schon zu ihr hingetreten (390f).

Der Glaubende ist nicht zu den vollendeten Gerechten im Himmel hinzugetreten (12,23), sondern zu ihren Geistern. Hebr 12,9 unterscheidet die Väter unseres Fleisches von dem Vater der Geister, der Gott selbst ist. Unsere menschlichen Väter sind für unsere leibliche Zeugung und Geburt verantwortlich, während unser Geist vom himmlischen Vater stammt und zum leiblichen Menschen hinzutritt. Die Heimat des Geistes ist der Himmel, von dem er ausgeht und in den er durch den Tod des Menschen zurückkehrt. In der himmlischen Heimat befinden sich die Geister der Gerechten und im Geist treten wir zu ihnen (392).

Der Mensch ist Fremder und Gast auf Erden aufgrund seiner seelisch-geistigen Konstitution. Diese befähigt ihn schon zu irdischen Lebzeiten in gläubigem Geist in das Heiligtum der himmlischen Stadt einzutreten. Im Allerheiligsten kann sich die gläubige Seele schon jetzt in der Hoffnung festmachen (6,19) (393).

Der uns im Glauben garantierte Einzug in das unsichtbare Heiligtum des Himmels hat einen futurischen und einen präsentischen Aspekt. Einerseits gehen wir erst in unserem Tod in die jenseitige Welt hinüber. An diesem Bekenntnis der Hoffnung gilt es festzuhalten. Andererseits ist unser Heilsstand in Taten der Liebe und in der gottesdienstlichen Versammlung bereits konkret erfahrbare Wirklichkeit. Deshalb sollen die Christen diese Grundvollzüge nicht vernachlässigen. Diese Mahnung wird umso dringlicher, je näher der Tag rückt, der dem gläubigen Hinzutreten zum Neuen Bund eine endgültige Frist setzt. Wer dann das verheißene Gut erlangen will, der muss zuvor die Verheißung im Glauben angenommen haben. Die Frist der Bewährung im Glauben ist das irdische Leben. Der nahende eschatologische Gerichtstag ist der Sterbetag der einzelnen Gläubigen. Bevor wir aber durch den Tod hindurch in die Festversammlung im himmlischen Allerheiligsten aufgenommen werden, sind wir im Glauben mit ihnen verbunden. Dieser Glaube wird konkret in der Liebe und im Gottesdienst der Gemeinde, in dem wir schon jetzt am dortigen Kult teilnehmen (395).

Die Gemeinde der Erstgeborenen: Christus ist der erstgeborene Sohn Gottes, der durch seine Inkarnation in die sichtbare Welt gekommen ist (10,5-7) und den die Engel des Himmels aus Anlass seiner Rückkehr in die Welt des Himmels anbeten. Der Mensch stammt in seiner geistigen Verfasstheit vom Vater im Himmel ab (12,9) und kehrt nach seinem leiblichen Tod in den Himmel zurück, um dort vollendet zu werden. Wie Christus anlässlich seiner Einführung in die himmlische Welt als Erstgeborener angesprochen wird, so trägt auch die Gemeinde der Glaubenden, die nach ihrer Existenz in der irdischen Fremde in die Welt ihrer himmlischen Heimat zurückgekehrt ist, diesen Titel. Wie bei Christus so erfolgt diese Heimkehr in den Himmel auch für die Gläubigen im Durchgang durch den irdischen Tod (397).

d. Vor Gottes Thron im himmlischen Allerheiligsten

Die Gemeinde der Erstgeborenen zieht im Gefolge des Erstgeborenen Christus in das Allerheiligste des Himmels ein und tritt somit vor den Thron Gottes (4,16; 8,1; 12,2). Gott tritt in der himmlischen Versammlung als Richter aller auf, Jesus als der Mittler eines Neuen Bundes. Gott allein kommt es zu, Vergeltung in Form von Lohn und Strafe zu üben. Er ist der Belohner (11,6), der den gerechten Lohn zuteilt (2,2; 10,35; 11,26). Deshalb muss der Mensch ein Gott wohlgefälliges Leben führen. Gott wohlgefallen kann man nur im Glauben: “Ohne Glauben ist es unmöglich, Gott zu gefallen; denn wer zu Gott kommen will, der muss glauben, dass er ist und dass er denen, die ihn suchen, ihren Lohn gibt“ (11,6). Jesus fällt beim Gericht, wenn die Menschen zum Thron Gottes hinzutreten (4,16; 7,25; 10,1.22; 12,22), die Rolle des Mittlers (8,6; 9,15; 12,24) und Retters (1,14; 2,3.10; 5,9; 6,9; 9,28) zu (400f).

Die Göttlichkeit des Mittlers Jesus Christus: Hebr 1,10-12 richtet die Anrede Gottes (Ps 102,26-28) an den Sohn Gottes. Ihm werden die grundlegenden göttlichen Eigenschaften zugesprochen. Christus hat am Anfang die sichtbare Welt begründet. Er ist es auch, der bleibt, während sie alt wird und vergeht. Er ist stets derselbe und bleibt in Ewigkeit (“Jesus Christus gestern und heute und derselbe auch in Ewigkeit“ 13,8). Christus wird eindeutig auf die Seite Gottes gestellt, ja selbst als Gott angesprochen. Der Sohn hat denselben ontologischen Status wie Gott selbst. Jesus ist der Mittler eines neuen Bundes zwischen Gott und den Menschen (8,6; 9,15; 12,24). Wenn er auch in seiner Inkarnation für kurze Zeit unter die Engel erniedrigt wurde, so ist und bleibt er doch der unwandelbare Sohn Gottes, dem im Durchgang durch seinen irdischen Tod alles unterworfen worden ist (2,8f). Indem der Verf ausschließlich der Gottheit zukommende Prädikate auf Christus überträgt, grenzt er ihn von den Engeln ab und bringt unmissverständlich seine Göttlichkeit zum Ausdruck (409f).

Die Engel sind “dienstbare Geister...“ (1,14). Sie helfen in Gottes Auftrag den Menschen, die gerettet werden sollen. Gegenüber der Hilfe, die die Engel bringen, musste der Verf. des Hebr die Rettung profilieren, die durch Christus als dem Sohn Gottes bewirkt wird. Außerdem musste er die Göttlichkeit des Sohnes und damit seine Erhabenheit über die Engel auch deshalb betonen, weil er an anderen Stellen (5,7-9) keinen Zweifel daran lässt, dass auch Jesus den Wechselfällen eines irdischen Lebens unterworfen war. Jesu menschliche Existenz stellt er in 2,9 sogar auf eine niedrigere Stufe als die der Engel. Als geistbegabte Wesen können die irdischen Menschen mit den Engeln und den Geistern der vollendeten Gerechten im Himmel in Gemeinschaft treten (12,23). Als Fremde und Gäste auf Erden sind die irdischen Menschen ihrem innersten Wesen nach immer schon Himmelsbewohner wie die Engel (410f).

Wie dem antiken Judentum, so gilt auch dem Verf. des Hebr der Vorhang vor dem Sanctissimum des wahren Heiligtums als Ausdruck der überweltlichen Hoheit und Heiligkeit Gottes und als ein Hinweis auf den großen Abstand, der zwischen Gott und allen Geschöpfen besteht. Das Selbstopfer des ewigen Hohenpriesters Christus hat uns, für die der Anblick Gottes tödlich sein müsste (12,29), das hohepriesterliche Vorrecht erworben, sogar durch den himmlischen Vorhang hindurch in das Allerheiligste Gottes eintreten und ihn dort schauen zu dürfen (412).

In einem solchen Konzept hat die klassische Parusievorstellung, wonach Christus am Ende der Geschichte ein zweites Mal in der sichtbaren Welt erscheinen wird, keinen Platz mehr. Wie Christus in seinem Tod ein für allemal mit seinem eigenen Blut in das Allerheiligste im Himmel eingegangen ist und auf diese Weise den Glaubenden den Zugang dorthin eröffnet hat, so werden ihm diejenigen, die an ihn glauben in ihrem Tod dahin folgen und Christus aus diesem Anlass wiedersehen. Die Glaubenden brauchen nicht auf das Ende der Geschichte zu warten, um Rettung zu erlangen, weil ihre Rettung außerhalb dieser Welt und ihrer Geschichte in der jenseitigen Welt des Himmels liegt. Dort sind sie schon zu irdischen Lebzeiten im Geist der Glaubenserkenntnis zu Hause. Erst im Tod ziehen sie vom himmlischen Heiligtum, in dem sie schon stehen, in das himmlische Allerheiligste und damit in die unmittelbare Nähe Gottes ein. Die Glaubenden werden nicht dadurch endgültig gerettet, dass Gott ein letztes Mal in die Geschichte eingreift, sondern dadurch, dass sie in eine fundamental andere ontologische Wirklichkeit überwechseln. Das Erscheinen Christi ereignet sich dort, wohin Christus in seinem Tod den Glaubenden des Neuen Bundes vorausgegangen ist. Dorthin folgen sie ihm in ihrem eigenen Tod und schauen nicht nur Gott, vor dem als dem Richter aller sie als sündige Menschen nicht bestehen könnten, sondern sehen auch Christus wieder, der als Mittler bei Gericht für sie eintreten und sie so im Angesicht Gottes retten wird (413).

Die irdische Gemeinde tritt schon jetzt zu derjenigen des Himmels hinzu, mit der Einschränkung, dass die himmlische Versammlung aus der Schar der Vollendeten besteht, die als solche bereits im Allerheiligsten stehen, während die irdische Gemeinde den Zugang dorthin mit dem Eintritt Jesu offen sieht, aber erst im individuellen Tod Jesus nachfolgt. Das zweite Erscheinen Christi (9,27f) meint nicht eine Parusie Christi auf Erden, sondern das Wiedersehen der Glaubenden mit ihm, sobald sie ihm im Durchgang durch den Tod in das Allerheiligste der unsichtbaren Welt des Himmels nachgefolgt sind. Unmittelbar nach dem Tod findet im Allerheiligsten vor dem Thron Gottes ein individuelles Totengericht statt, bei dem das Selbstopfer Christi die Sünder rechtfertigen wird und sie so vor dem Angesicht Gottes bestehen lässt (414).