2. Paulus Nein zu einer gesetzlichen Verpflichtung der Heidenchristen

1. Zum Konflikt zwischen Paulus und der gesetzestreuen judenchristen Urgemeinde
Konflikte und Konfliktlösungen nach der Apg
(1) Der Zwischenfall in Antiochien (Gal 2,11-14)
Anhang: Ein harter Streit

(2) Die Bedeutung des Apostelkonvents (Apg 15) für die Einheit der Christenheit
Anhang: Das Aposteldekret (AD) (Apg 15,20.29; 21,25)

(3) Antipaulinismus im Judenchristentum zu Lebzeiten des Paulus
Anhang: Konflikte und Konfliktlösungen nach der Apg

Die Anfänge der Urgemeinde in Jerusalem (Apg 6,1)

N. Walter

Unter der Wendung “tägliche Versorgung“ ist eine geregelte Versorgung mit täglichem Brot zu verstehen, die zunächst für alle bedürftigen Witwen funktionierte, dann aber von einem gewissen Zeitpunkt an für einen bestimmten Teil der Empfängerinnen, für die Witwen der Hellenisten, bewusst vernachlässigt wurde (201).

Wie kam es dazu, dass die Jesusjüngerschaft sich als Gemeinde selbständig um die Versorgung der Bedürftigen kümmern musste? Vorausgesetzt, dass es in Jerusalem eine jüdische Armenversorgung gab, müsste die Jesusjüngerschaft in ihrer Gesamtheit (!) bereits aus diesem Versorgungssystem ausgeschlossen worden sein. Es ist undenkbar, dass man die Jesusjünger aus der Sozialgemeinschaft ausgeschlossen hätte, ihnen aber gleichzeitig den Zutritt zum Tempel, das Beten dort und die Teilnahme an Kulthandlungen weiterhin gestattet, die religiöse Gemeinschaft mit ihnen also nicht aufgekündigt hätte. Nach Apg 3-5 erteilt der Hohe Rat Petrus und Johannes zwar ein Verbot, von Jesus zu predigen, untersagt ihnen bzw. den Jesusjüngern aber keineswegs den Tempelbesuch. Nur ein enger Zusammenhang von Aufkündigung der religiösen Gemeinschaft und der Sozialgemeinschaft ist denkbar. Diese Aufkündigung vollzog sich seitens des Judentums beginnend mit dem in Apg 6,1-15 beschriebenen Vorgang. Sie bezog sich als akute Verfolgung nicht auf die Gesamtheit aller Jesusjünger in Jerusalem, sondern auf einen bestimmten Teil von ihnen, auf die mit Stephanus verbundene Gruppe (8,1; 11,19) (202).

Daran, dass die Versorgung der hebräischen Witwen besser funktionierte als die der hellenistischen, zeigt sich, dass die Versorgung sich in der Hand der Hebräer befand. Man muss an eine gruppenmäßige, auf der Basis der jeweiligen Synagogengemeinschaft organisierte Wohltätigkeit denken. Man kann nicht annehmen, dass die Jesusanhänger, sobald sie sich zu eigenen Zusammenkünften zusammenfanden, sogleich sich auch als selbständigen Sozialorganismus begriffen und die Armenversorgung in eigene Regie genommen hätten. Eine solche Notwendigkeit kommt in Apg 6,1 auf die Jesusanhänger gerade erst zu. Es scheint deutlich zu sein, dass von außen her die beiden Gruppen von Jesusanhängern unterschiedlich beurteilt wurden, indem die eine von ihnen als unerträglich galt und deshalb aus Jerusalem vertrieben wurde, während Petrus und die Zwölf toleriert werden konnten. Zwischen diesen beiden Gruppen dürften Fragen wie die der Tischgemeinschaft erst brisant geworden sein, als pharisäisch Gesinnte in der Jerusalemer Gemeinde tonangebend wurden (Apg 15,5) und ihre Anschauungen in Antiochien geltend machten (Apg 15,1; Gal 2,11-13) (203).

Apg 6,1 scheint davon zu sprechen, dass die aus der Diaspora ins Land der Väter (oder der Väter ihrer Ehemänner) heimgekehrten griechischsprachigen Witwen, die in Jerusalem ohne familiären Anhang und deshalb unversorgt waren, von einem bestimmten Zeitpunkt an bei der allgemeinen jüdischen Armenversorgung übergangen wurden, während die Witwen hebräischer Sprache weiterhin versorgt wurden. Hier liegt eine von den Verantwortlichen bewusst getroffene Unterscheidung zugrunde (para-theorein) (203f).

Es liegt nahe anzunehmen, dass das für die Armenpflege zuständige jüdische (z.B. pharisäisch orientierte) Komitee gegen einige aus der Diaspora heimgekehrte Juden Vorbehalte hatte, auf Grund derer ihnen eine Tischgemeinschaft mit jenen und demzufolge auch die Versorgung der Witwen mit Lebensmitteln unmöglich zu werden schien. Urteilen wir von den Vorwürfen gegen Stephanus als denjenigen her, der sich mit seiner Gruppe mit den so zurückgesetzten Witwen solidarisierte, dann ist zu vermuten, dass die Vorbehalte des Komitees auf (angeblichen) Äußerungen von Kritik an der Tora (an bestimmten kultisch-rituellen Bestimmungen) und/oder am Tempel beruhten (Apg 6,11-14). Wer diese Grundpfeiler des Judentums antastete, ihre eschatologische Heilsbedeutung in Frage stellte (6,14), mit dem konnte kein pharisäisch gesinnter Jude noch Umgang pflegen, geschweige denn, dass er ihn noch sozial unterstützen würde (206).

Was für Stephanus und seine Sieben galt, muss keineswegs auch schon für die von der Versorgung ausgesperrten Witwen gelten. Es ist mit einer Neigung mancher Diasporajuden zu tora- und tempelkritischen Anschauungen zu rechnen, wie sie sich aus dem gedanklichen Bemühen um Allgemeingültigkeit der 'Philosophie' des Mose für alle Menschen ergeben konnten. Leute mit solchen Tendenzen konnten, wenn sie mit der Jesusüberlieferung in Berührung kamen, bei der von Jesus praktizierten Souveränität gegenüber der Tora, eine gewisse Gleichgerichtetheit der Bestrebungen entdecken und sich deshalb der Jesusjüngerschaft anschließen, um nun unter Berufung auf Jesus (6,14) Dinge auch öffentlich in Jerusalem zu vertreten, die sie bis dahin, ohne Rückhalt bei einer Gemeinschaft von (annähernd) Gleichgesinnten, kaum zu äußern gewagt haben würden. Der Verdacht, es werde die unverbrüchliche Gültigkeit der Tora angetastet, bildete den Grund für die Aufkündigung der Versorgung der hellenistischen Witwen (206f).

Hat der Jesusname in dem zu vermutenden Konflikt zunächst keine Rolle gespielt, so kann man doch annehmen, dass die bereits zu Jesusanhängern gewordenen jüdischen Hellenisten um Stephanus erkannten, dass die von den (jüdischen) Hebräern aus der Armenversorgung und damit zugleich aus der religiösen Gemeinschaft Ausgesperrten mindestens potentiell zu den Ihren gehörten und dass nun ihnen die Aufgabe zufiel, sich der nunmehr Unversorgten anzunehmen und für sie die Mittel einzusetzen, die die Gemeinschaft der diasporajüdischen Jesusanhänger aufbringen konnte. So wuchs dem Kreis um Stephanus aus dieser von ihm nicht verursachten Notlage eine neue Rolle zu, die er zugleich auch als missionarische Chance erkannt haben mag, die zu übernehmen aber auch einigen Mut erforderte, denn natürlich machte man sich durch die Solidarisierung mit den Ausgestoßenen auch selbst verdächtig (207f).

Das bedeutete, dass sich jetzt über ein bloßes Zusammenkommen der Gleichgesinnten in Privathäusern hinaus erstmals eine eigene Gemeindeorganisation von Jesusanhängern bildete, die – den Umständen entsprechend – nicht alle Jesusjünger Jerusalems umfasste, sondern nur einen Teil. Während die Sammlung von Jesusanhängern sich zunächst innerhalb der jüdischen Gemeinschaft und ohne die Absicht, mit ihr zu brechen, vollzog, lief die Entwicklung nun z.T. doch auf eine Trennung hinaus – oder vielmehr: ein Teil der Jesusjünger wurde zu solcher Trennung gedrängt. Dagegen blieben die um Petrus und die Zwölf gescharten Jesusjünger zu dieser Zeit offenbar noch ganz in der Jerusalemer Tempelkultgemeinde integriert. Mit der Formierung des Kreises der Sieben tritt zum ersten Mal ein nachösterlich entstandenes christliches Leitungsgremium auf den Plan (208f).

In Apg 6,1 tun wir einen Blick auf den Beginn des Selbständigwerdens eines urchristlichen Gruppen-Organismus, also einer Gemeinde im Sinne einer soziologisch im Abgrenzungsstadium befindlichen Größe. Die soziologische Verselbständigung der Urgemeinde ging bei denjenigen Jesusanhängern vor sich, die die tora- und tempelkritischen Tendenzen einer bestimmten Linie des hellenistischen Diaspora-Judentums weiterführten und nun unter Berufung auf Jesus aus Nazareth ins Grundsätzliche erhoben und sich öffentlich dazu bekannten. Lukas versucht zwar, das Geschehen als ein die gesamte Urgemeinde betreffendes Problem darzustellen, die jüdisch-hellenistische Gruppe mit ihrer Sonderüberlieferung im Nachhinein noch in diese Gesamtheit zu integrieren. Es ist sehr wahrscheinlich, dass diejenige Gruppe des Urchristentums, die die Grundlagen des Judentums programmatisch in Frage stellte (was die Gruppe um Petrus nicht tat), auch als erste zur Besonderung im religionssoziologischen Sinne gedrängt wurde, veranlasst durch einen von außen kommenden Anstoß auf dem scheinbar nichttheologischen Gebiet der Armenfürsorge. Ebenso kam die missionarische Wirksamkeit der gleichen Gruppe außerhalb von Jerusalem durch einen Anstoß von außen, durch die Vertreibung aus der Stadt, in Gang (Apg 8,1.4). In Antiochien wird die gleiche urchristliche Gruppe als erste eine eigene Gruppenbezeichnung 'Christianer' erhalten (11,26c), nachdem inzwischen klar ist, dass diese neue Jesus-Gemeinschaft nicht mehr nur aus Juden und Proselyten besteht, sondern in voller Gleichberechtigung auch nichtjüdische Hellenisten, also Heiden, aufnimmt (Apg 11,20-24). Sie alle miteinander sind nun als Christianer etwas Neues, das sich nicht mehr als Bestandteil der Synagoge verstehen lässt. Dass diese Zweispurigkeit innerhalb des Urchristentums auch durch das sog. Apostelkonzil nicht mehr aufgehoben werden konnte, zeigt der von Paulus berichtete Zwischenfall in Antiochien (Gal 2,11-14) (210f).

Die Kirche als creatura verbi verdankt sich dem Wort, der Verkündigung Jesu von Nazareth, das in den Osterereignissen göttlich-eschatologisch legitimiert wurde und ist darin begründet. Die Kirche ist nicht eine Gründung Jesu im historischen Sinne, wohl aber eine mit innerer Notwendigkeit sich entwickelnde Folge seines Werkes. Der Anstoß zu einer selbständigen Organisation der Jesusjünger (bzw. eines Teiles), der Anstoß zur Bildung einer Kirchen-Institution im religionssoziologischen Sinne kam von außen durch die der Gemeinschaft der diasporajüdischen Jesusanhänger in Jerusalem abgenötigte Entscheidung, sich der plötzlich aus der jüdischen Armenversorgung ausgeschlossenen hellenistischen Witwen anzunehmen. Der soziale Missstand ist seinerseits Folge einer theologischen Entscheidung, Ausdruck einer Sachdifferenz schon innerhalb des Judentums, ja sogar innerhalb des Diaspora-Judentums hinsichtlich der Beurteilung der Grundwerte des Judentums, der Tora und des Tempels, wobei die Stephanus-Gruppe unter den Jerusalemer Jesusjüngern sich bewusst und unter Berufung auf Jesus aus Nazareth auf die Seite derjenigen stellte, die um der Rettung der Welt willen, um des Gottesheiles für Juden und Heiden willen das Ende der ausschließlichen Bindung des Heiles Gottes an den Jerusalemer Tempel und an das Gesetz des Mose gekommen glaubten (211).